15. September 1997 14. Zivilsenat
...1585c BGB) ist auch bei dieser Sachlage nicht wertlos. Der Wert liegt zum einem darin, daß gegenwärtig ein eindeutige Rechtslage geschaffen wird, die z.B. den Streit um die wahren wechselseitigen Eink...
REWIS RS 1997, 660
6. Februar 2009 V. Zivilsenat
...1585c BGB. Das folgt aus ihrem Recht, die ehelichen Lebensver-hältnisse eigenverantwortlich entsprechend ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten (BGH, Urt. v. 5. November 2008,...
REWIS RS 2009, 5207
5. November 2015 21. Zivilsenat
...1585c BGB) zu interpretieren sein mag, könnte zwar eine Herabsetzung der versprochenen Leistung nach kurzer Ehe (gemäß dem Rechtsgedanken des § 1579 Nr. 1 BGB) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Fa...
REWIS RS 2015, 2787
27. Januar 2017 3. Senat für Familiensachen
...1585c BGB gemessen anders als die Regelung zum Versorgungsausgleich einer Inhalts- und Ausübungskontrolle stand (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab Palandt-Brudermüller, a.a.O., § 1585c Rn. 16 ff., § 14...
REWIS RS 2017, 16505
7. Mai 2020
Familienzuschlag, nachehelicher Unterhalt, Ruhegehalt, Beamter, Anwaltsvergleich, Darlehensvertrag
...1585c BGB. 39Die in § 2 des Anwaltsvergleiches vorgesehene Kapitalabfindung in Höhe von 12.000,00 EUR sollte nach dem Willen der Vertragsparteien einen möglichen Unterhaltsanspruch der Ehefrau des Klä...
REWIS RS 2020, 9387
27. Juni 2017
Gewährung von Witwenrente trotz zurückgenommener Zusicherung
...1585c BGB). Dass im Scheidungsverfahren Regelungen zum Unterhaltsausschluss getroffen worden wären, wird auch von der Klägerin nicht behauptet. Vielmehr hat auch nach ihren Angaben dieses Schreiben ni...
REWIS RS 2017, 8960
18. Dezember 2008 5. Zivilsenat
...1585c) und dass es vorliegend nicht um den nachehelichen Ehegattenunterhalt geht. Im übrigen regelt § 1585c BGB lediglich ein Formerfordernis, so dass – selbst wenn man grundsätzlich diese Vorschrift ...
REWIS RS 2008, 65
16. August 2016 11. Senat für Familiensachen
...1585c BGB niedergelegte Freiheit der Ehegatten, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand vertraglich zu regeln, darf aber nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durc...
REWIS RS 2016, 6677
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