5. September 1997 4. Zivilsenat
...1582 BGB bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten ändert dies nichts. Hier geht die Beklagte vielmehr der jetzigen Ehefrau des Klägers unterhaltsrechtlich nach § 1582 Satz 2 BGB vor, weil sie angesichts...
REWIS RS 1997, 644