25. Oktober 2000 5. Senat für Familiensachen
...1582 BGB, weil die Ehe der Parteien von langer Dauer war. Die absolute Grenze, von der ab stets eine lange Ehedauer anzunehmen ist, liegt bei 15 Jahren. Bei weniger als 10 Jahren ist eine lange Ehe...
REWIS RS 2000, 735
19. September 2000 9. Senat für Familiensachen
...1582 BGB, die das Zusammentreffen von Ansprüchen des geschiedenen und des neuen Ehegatten regelt, wird gar nicht berührt, weil die Mutter des Klägers keinen nachehelichen Unterhaltsanspruch gegen den ...
REWIS RS 2000, 1136
6. März 2008 2. Senat für Familiensachen
...1582 Abs. 1, S. 1 BGB a. F.) und ab März 2007, weil der Klägerin gegen den Beklagten ebenfalls ein Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung (nach § 1570 BGB a. F.) zustand. Soweit der Beklagte die Ver...
REWIS RS 2008, 5107