6. September 1999 2. Zivilsenat
...158 Abs. 1 GVG darf ein Rechtshilfeersuchen grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Etwas anders gilt nur, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist (§ 158 Ab...
REWIS RS 1999, 1042