21. April 2009 4. Zivilsenat
...1569 BGB ist die Antragstellerin grundsätzlich gehalten, nach der Scheidung selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Die Parteien waren bis zur Trennung gerade einmal drei Jahre verheiratet. Vor der Ehes...
REWIS RS 2009, 3937
14. November 2006 4. Zivilsenat
...1569 BGB) in weit größerem Maße gilt als im Trennungsunterhaltsverfahren. Nach der Scheidung besteht die (nach)eheliche Solidarität nur noch in gelockertem Umfang, während in der Trennungsphase das S...
REWIS RS 2006, 840