28. Oktober 2008 10. Senat für Familiensachen
...1569 BGB unvereinbar kritisiert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer ...
REWIS RS 2008, 1172
28. März 2008 10. Senat für Familiensachen
...1569 BGB unvereinbar kritisiert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer ...
REWIS RS 2008, 4776
12. März 2009 2. Senat für Familiensachen
...1569 BGB) gilt. Das hat im vorliegenden Fall zur Konsequenz, dass dem neuen Ehegatten des Klägers ein fiktives Einkommen im Geringverdienerbereich zuzurechnen ist, welches im Ergebnis zu einem Unterha...
REWIS RS 2009, 4541
12. März 2008 8. Senat für Familiensachen
...1569 BGB n. F. ersichtlich wird – vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigt. 66Allerdings wirkt sich der Splittingvorteil vorliegend bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Klägers nicht aus, weil dies...
REWIS RS 2008, 5000