28. August 1998 6. Zivilsenat
...155 BGB vor. Dazu dürften die abgegebenen Vertragserklärungen objektiv nicht übereinstimmen. Schon daran fehlt es indes, weil die Erklärung des Klägers - auch aus der maßgeblichen Sicht der Beklagten ...
REWIS RS 1998, 751
21. Oktober 1996 12. Zivilsenat
...155 BGB liegt nicht vor. 20Diese Vorschrift erfaßt einmal den Fall, daß beide Vertragsparteien fälschlich glauben, sie seien sich vollständig einig, während dies tatsächlich nicht zutrifft. Diese Situ...
REWIS RS 1996, 478
13. Mai 1997 9. Zivilsenat
...155 BGB, der grundsätzlich auch auf Versicherungsverträge Anwendung findet, gilt für den Fall, daß sich die Parteien bei einem Vertrage, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den ein...
REWIS RS 1997, 430
6. September 2017 11. Zivilsenat
...155 BGB liegt nach Auffassung des Senates nicht vor. Stimmen zwei Willenserklärungen in ihrer objektiven Erklärungsbedeutung überein, ist § 155 BGB unanwendbar (Palandt-Ellenberger, BGB, 76. Auflage, ...
REWIS RS 2017, 5696
5. Juli 2016 13. Zivilsenat
...155 BGB zu, ist der Widerruf gegenüber ihrem diesbezüglichen Vertragspartner zu erklären“ den Eindruck erwecke, dass bei Bestehen eines anderweitigen Widerrufsrechts der Widerruf des Darlehensvertrags...
REWIS RS 2016, 8734
11. Juni 1999 6. Zivilsenat
...155, 4 ff.; Piper in RGRK, 12. Auflage, § 155, 2 f.; Palandt/Heinrichs, § 155, 2 bis 4, jeweils mit eingehenden Rechtsprechungsnachweisen). 63b) 64Im Streitfall hatten die Parteien zunächst am 27.07.1...
REWIS RS 1999, 775
18. Februar 1999 1. Zivilsenat
...155 BGB setzt voraus, dass die Parteien glauben, vollständig einig zu sein, während das in Wirklichkeit nicht zutrifft, wenn also der Inhalt der abgegebenen Erklärungen nicht übereinstimmt. Nicht genü...
REWIS RS 1999, 409
17. Dezember 1999 11. Zivilsenat
...155 BGB, weil die endgültige Regelung der wechselseitigen Rechte und Pflichten erst in dem ausdrücklich in Aussicht genommenen gesonderten Kaufvertrag erfolgen sollte. Für eine ergänzende Vertragsausl...
REWIS RS 1999, 1414
7. Oktober 1999 12. Zivilsenat
...155 BGB unwirksam ist, weil über den zu entrichtenden Mietzins eine Einigung nicht zustande gekommen ist. Denn der Beklagte ist aus der Vereinbarung vom 19. Oktober 1993 jedenfalls nicht passiv legiti...
REWIS RS 1999, 1132
18. Dezember 1996 27. Zivilsenat
...155 BGB unwirksam. Jede der Parteien trägt vor, sie hätten sich bei Vertragsschluß über noch vorzunehmende bestimmte Ausbauarbeiten geeinigt. Lediglich über den Umfang dieser Vereinbarung geht das Vor...
REWIS RS 1996, 589
11. September 2007 15. Zivilsenat
...155.704,48 € bezifferten Schadens aus "culpa in contrahendo", jedenfalls aus § 823 BGB verpflichtet, weil sie die Übernahme der Fun-Arena wahrheitswidrig bestätigt habe. Der Leasingvertrag s...
REWIS RS 2007, 2078
17. Mai 2023 6. Zivilsenat
...155 BGB liegt nur vor, wenn der Inhalt der abgegebenen Erklärungen nicht übereinstimmt. Für die Feststellung der vorliegenden oder mangelnden Erklärungsübereinstimmung ist vom objektiven Inhalt der Er...
REWIS RS 2023, 4647
2. Juni 2023 6. Zivilsenat
...155 BGB liegt nur vor, wenn der Inhalt der abgegebenen Erklärungen nicht übereinstimmt. Für die Feststellung der vorliegenden oder mangelnden Erklärungsübereinstimmung ist vom objektiven Inhalt der Er...
REWIS RS 2023, 3675
4. Oktober 2019 1. Zivilsenat
...155 Rn. 5; Erman/Armbrüster, BGB, 15. Aufl., § 155 BGB, Rn. 5; jeweils mwN). Da aber beide Parteien ersichtlich an dem Zustandekommen des Vertrages gelegen war, führt nur die bereits auf den Wortlaut ...
REWIS RS 2019, 2954
6. Februar 2024 15. Zivilsenat
...155 des Buches); „Mit Jelzin jedenfalls hat er gern die Weltgeschichte vorangetrieben. Und das nicht nur in öden Sitzungszimmern.“ (S. 155 des Buches); „wie Kohl nicht eben freundschaftlich anmerkt“ (...
REWIS RS 2024, 1534