18. Juni 2018 4. Senat für Familiensachen
...155 BGB vor. Dieser versteckte Dissens führt dazu, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist. Insbesondere ist nicht im Sinne des § 155 BGB anzunehmen, dass der Vertrag auch ohne die Bestimmung üb...
REWIS RS 2018, 7679
14. Juli 2005 21. Zivilsenat
...155 BGB unwirksam (a). Sie ist auch nicht wegen unangemessener Benachteiligung der Klägerin durch ihre inhaltliche Ausgestaltung gemäß § 9 AGBG oder wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwir...
REWIS RS 2005, 2528
24. August 2006 5. Zivilsenat
...155 BGB nicht die Wirksamkeit. 53Es liegt bereits kein Dissens i.S.d. §§ 154, 155 BGB vor. Dieser setzt nämlich, wie schon der Worlaut der gen. Vorschriften verdeutlicht, Einigungsmängel hinsichtlich...
REWIS RS 2006, 2074
23. Januar 2020 4. Senat für Familiensachen
...155 BGB in einem wesentlichen Punkt. Die Beteiligten hätten sich insoweit tatsächlich nicht über die güterrechtlichen Folgen der Ehe geeinigt. Zwar sei in § 2 des Vertrages der nach deutschem Recht be...
REWIS RS 2020, 4547
23. April 2008 30. Zivilsenat
...155 BGB genügt es nicht, dass die Parteien Verschiedenes gewollt haben. Der Inhalt der abgegebenen Erklärungen muss nicht übereinstimmen (Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 155 Rn. 2 m.w.N.). Wie bereits aus...
REWIS RS 2008, 4302
13. März 2008 21. Zivilsenat
...155 BGB. Zum einen war den Parteien im Zeitpunkt der Zuschlagserklärung bewusst, dass die Abrechnung eventueller Erschwernisse noch nicht abschließend geregelt war. Selbst wenn aber die Parteien einze...
REWIS RS 2008, 4947
11. Mai 2000 27. Zivilsenat
...155 BGB) bedarf keiner Vertiefung, weil nicht festzustellen ist, daß die Parteien inhaltlich divergierende Willenserklärungen abgegeben haben. Die Möglichkeit eines Anfechtungsrechts nach § 119 BGB im...
REWIS RS 2000, 2279