12. Oktober 2006 IX. Zivilsenat
...154 GVG). Er kann keine Anträge und Erklärun-3 - 4 - gen zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 129a ZPO) entgegen nehmen. Folge-richtig findet sich bei den Akten auch kein Protokoll über eine sofor...
REWIS RS 2006, 1392
30. Oktober 2023 Abteilung 660
...154 GVG i.V.m. 22 ff. GVO). 10Die Vermittlung der Zustellung (§§ 192 S. 2, 3 ZPO) erfolgt grundsätzlich - so auch hier - durch die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts beim Amtsgericht (ggf. mit...
REWIS RS 2023, 7277
11. Juli 2017
Ablieferungspflicht für Nebentätigkeitsvergütung - Tätigkeit im Gerichtsvollzieherbüro der Ehefrau
...154 GVG ergebe. Auch würden nach § 3 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Bürokosten der Gerichtsvollzieher (BKEntschV-GV) die notwendigen und angemessenen Aufwendungen vollzeitbeschäftig...
REWIS RS 2017, 8234
30. Januar 2004 IXa- Zivilsenat
...154 GVG Rdn. 6). Ist er zur Erledigung des ihm nach § 753 ZPO er-teilten Auftrags zuständig, muß er diesen ausführen und übernehmen.Dazu gehört es, den Gläubiger über den Ausgang des Vollstreckungs-ve...
REWIS RS 2004, 4780
6. Juni 2003 15. Zivilsenat
...154 GVG i.V.m. § 4 Abs. 2 GVO (Bundesfassung) ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, diejenigen Aufträge auszuführen, deren Übernahme ihm durch Gesetz oder Verwaltungsanordnung der obersten Landesju...
REWIS RS 2003, 2770
26. Januar 2010 2. Senat
...154 GVG). Von den vereinnahmten Gebühren steht dem im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieher ein Anteil von 15 % als Vergütung (§ 49 Abs. 1, § 2 BBesG, § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vergütu...
REWIS RS 2010, 10049
26. Januar 2010 2. Senat
Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher (Brandenburg); Ablieferungspflicht für dem Land zustehende Gebühren
...154 GVG). Von den vereinnahmten Gebühren steht dem im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieher ein Anteil von 15 % als Vergütung (§ 49 Abs. 1, § 2 BBesG, § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vergütu...
REWIS RS 2010, 10082
12. Dezember 2023 6. Kammer
...154 GVG enthaltene Legaldefinition für Gerichtsvollzieher als mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauende Beamte bzw. der Beamtenstatus der Gerichtsvollzieher wird durch keine der...
REWIS RS 2023, 10336
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