29. Oktober 1990 7. Strafkammer des Landgerichts
...154 AO verbiete nicht die Errichtung von Konten auf den Namen existierender Dritter; gemäß Anwendungserlass zu § 154 AO bedürfe es darüber hinaus nicht einmal der ausdrücklichen Zustimmung des Dritten...
REWIS RS 1990, 43