26. Juni 1996 5. Zivilsenat
...153 BGB, der bestimmt, daß das Zustandekommen des Vertrages nicht dadurch gehindert wird, daß der Antragende vor der Annahme stirbt, es sei denn, daß ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist. ...
REWIS RS 1996, 299
24. Oktober 2001 13. Zivilsenat
...15388-f6df-49e9-ac5d-13fd3b0802ff]§§ 2134, 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 BGB[/ref] wegen der über den Betrag von - indexiert - 5.000,00 DM monatlich hinausgehenden Vereinnahmung von Mietzins zu, da der Ado...
REWIS RS 2001, 878
1. Februar 1999 8. Zivilsenat
...153 BGB für die Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung zwischen Begünstigtem und Schenker aus, wenn diese erst nach dem Tode des Schenkers zustande kommt (vgl. BGH NJW 84, 481; WM 76, 1130;...
REWIS RS 1999, 345