20. März 2000 Senat für Notarsachen
...151 ZPO unter Fristsetzung aussetzen (BVerwGE 77, 19, 28). Es istdann Sache der Beteiligten, den Streit über die Aufrechnungsforderung vordem Zivilgericht auszutragen. Die Aufrechnung findet im Falle ...
REWIS RS 2000, 2771