8. Mai 2007 Kartellsenat
...150 VwGO keine mündliche Verhandlung. Es ist kein Grund dafür ersichtlich, für Entschei-dungen im summarischen Verfahren nach § 65 Abs. 3 GWB weitergehende An-forderungen an die Mündlichkeit zu stelle...
REWIS RS 2007, 3940