24. August 2015 21. Zivilsenat
...150 FamFG, §§ 20, 57 Abs. 78 FamGKG. 11Der Wert des Beschwerdeverfahrens 21 UF 92/15 beträgt 1.000,00 €; in dem Verfahren 21 WF 149/15 bedarf es keiner Wertfestsetzung.
REWIS RS 2015, 6267
10. Juli 2014 12. Zivilsenat
...150 € nach § 18 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz. 7Ein Ausgleich der gesetzlichen Rentenanwartschaften ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht deshalb durchzuführen, weil die Anrechte ...
REWIS RS 2014, 9402
13. Mai 2014 21. Zivilsenat
...150 FamFG. Es entspricht der Billigkeit (§ 150 Abs. 4 FamFG), die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels dem Antragsteller aufzuerlegen (vgl. § 97 Abs. 1 ZPO). 11Da das OLG Frankfurt in seinem Beschl...
REWIS RS 2014, 9672
3. September 2018 21. Zivilsenat
...150 FamFG. Da der Wert des in der Beschwerde allein gegenständlichen Anrechts des Antragstellers bei dem Beschwerdeführer mit (9.199 € * 10% = 920 €) unter 1.000,00 € liegt, war wegen des Gegenstandsw...
REWIS RS 2018, 4193
29. Juni 2021 14. Zivilsenat
...150 FamFG). 27Der Verfahrenswert wurde auf der Grundlage der §§ 40, 50 Abs. 1 FamGKG festgesetzt (Wert des Scheidungsverfahrens x 10% x 2 Anrechte). 284. Da die Frage inwieweit eine befristete Rente w...
REWIS RS 2021, 4502
4. März 2015 4. Zivilsenat
...150 FamFG. Schon wegen der Nichtberücksichtigung der Rentenreform zum 01.07.2014 („Mütterrente“) musste es zu der Beschwerde kommen, die das Anrecht der Antragsgegnerin bei der E betrifft. 23Die Recht...
REWIS RS 2015, 14498