Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 15 WPO

Suche durchgeführt.

Resultate (5 Treffer)

Bundesverwaltungsgericht: 10 C 20/14

23. März 2016 10. Senat

Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; Dienstleistungsfreiheit; Teilnahmebescheinigung; Abschlussprüfung; Abschlussprüfer


...15, 16 GRC, die Zulassung zum Beruf des Wirtschaftsprüfers von dem in § 15 WPO beschriebenen Examen abhängig zu machen. Den besonderen Kenntnissen des Klägers als vereidigter Buchprüfer habe die anläs...

NJW 2016, 3112REWIS RS 2016, 13994

Bundesgerichtshof: AnwZ (B) 23/07

25. Februar 2008 Senat für Anwaltssachen

...15 WPO und Versagungsgrün-de nach § 16 WPO vorliegen. Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Be-werber zugelassen. Die Zulassung erfolgt nach § 15 Satz 1 WPO wie die Zu-lassung von Rechtsanwälten (v...

REWIS RS 2008, 5353

Bundesgerichtshof: IX ZR 229/04

26. Januar 2006 IX. Zivilsenat

...1560, 1562). Die Dienstleistung aufgrund eines nich-tigen Geschäftsbesorgungsvertrages ist nicht wertlos, wenn der Leistungsemp-fänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauf...

REWIS RS 2006, 5334

Bundesgerichtshof: IX ZR 225/04

26. Januar 2006 IX. Zivilsenat

...1560, 1562). Die Dienstleistung aufgrund eines nich-tigen Geschäftsbesorgungsvertrages ist nicht wertlos, wenn der Leistungs-empfänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person be-au...

REWIS RS 2006, 5357

Bundesgerichtshof: IX ZR 106/05

26. Januar 2006 IX. Zivilsenat

...1560, 1562). Die Dienstleistung aufgrund eines nich-tigen Geschäftsbesorgungsvertrages ist nicht wertlos, wenn der Leistungsemp-fänger sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauf...

REWIS RS 2006, 5355

  • 1
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.