11. November 2010 V. Zivilsenat
...15 Abs. 1 Satz 1 BNotO verweigert. 8 Im Grundsatz ist der Notar zu Urkundstätigkeiten verpflichtet. Ein ausrei-chender Grund für die Verweigerung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO besteht sowohl,...
REWIS RS 2010, 1428