25. Juni 2007 2. Zivilsenat
...148 ZVG unwirksam. Die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks war dem Vollstreckungsschuldner in der Zwangsverwaltung entzogen (§ 148 Abs. 2 ZVG). Insbesondere durfte er nicht vermieten und die Miet...
REWIS RS 2007, 3237