9. Dezember 2020 3. Kammer
...145 BGB erforderlich ist. Rechtsfehlerhaft meint sie demgegenüber, ein solches liege vor. 21Nach allgemeiner Auffassung muss ein Angebot nach § 145 BGB hinreichend bestimmt sein. Das ist nur dann der ...
REWIS RS 2020, 5649
11. November 2015 11. Kammer
...145 BGB. Es muss hinsichtlich der wesentlichen Vertragspunkte eine objektiv verständliche Erklärung enthalten, die durch bloße Zustimmung annahmefähig ist (MünchKomm/Busche, 7. Auflage, § 145 BGB Rdn....
REWIS RS 2015, 2512
19. Mai 2011 13.Kammer
...145 BGB zu stellen sind. Ausreichend ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer anzeigt, seine Arbeitszeit verlängern zu wollen. Den gewünschten Umfang der Änderung muss der Arbeitnehmer nicht angeben (Sieve...
REWIS RS 2011, 6407
15. November 2019 4. Kammer
...145 BGB gegenüber der Beklagten abgegeben habe. Ein Vertragsangebot iSv. § 145 BGB läge jedenfalls in dem Schreiben der Beklagten vom 26.07.2017 an den Kläger. Der Kläger habe sodann dieses Angebot au...
REWIS RS 2019, 1491
17. Mai 2022 4. Kammer
...145 BGB hätte aussehen müssen, damit der Kläger dies durch seine Zustimmung hätte annehmen können. Der Kläger übersehe, dass ein wesentlicher Bestandteil des Abfindungsprogramms der Grundsatz der dopp...
REWIS RS 2022, 4270
10. Januar 2023 4. Kammer
...145 BGB abgegeben habe. Ein solches sei von der Beklagten jedenfalls nicht angenommen worden. Der einem Anwesenden gegenüber gemachte Antrag könne nur sofort angenommen werden, was nicht erfolgt sei. ...
REWIS RS 2023, 861
19. Juni 2009 4. Kammer
...145 BGB, weil es nicht mit einem einfachen „Ja“ angenommen werden kann (vgl. dazu z. B. BAG 18.05.2004 – 9 AZR 319/03 – BAGE 110, 356). 18Im Übrigen haben die für die Beklagte handelnden Personen ausw...
REWIS RS 2009, 2973
10. November 2021 11. Kammer
...145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen. Das Änderungsangebot muss so konkret gefasst sein, dass es der Arbeitnehmer ohne Weiteres...
REWIS RS 2021, 9777
23. Juni 2021 11. Kammer
...145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen. Das Änderungsangebot muss so konkret gefasst sein, dass es der Arbeitnehmer ohne Weiteres...
REWIS RS 2021, 4685
14. April 2021 11. Kammer
...145 BGB wird dabei nicht erwartet und es bedarf ihrer auch nicht. Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags. Die Arbeitnehmer...
REWIS RS 2021, 6952
13. November 2019 11. Kammer
...145 BGB zeigt, auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass durch die automatische, kraft Tarifvertrag vollzogene Überleitung und Übernahme der „alten EG“ in d...
REWIS RS 2019, 1591
6. März 2003 6. Kammer
...145 BGB Nr. 1). Hier kann angesichts der klaren Formulierung der Zusage nach deren objektiven Erklärungswert (§ 133 BGB) kein Zweifel daran bestehen, dass dem Kläger ein Rückkehranspruch in das B ein...
REWIS RS 2003, 4081
21. November 2018 11. Kammer
...145 BGB wird dabei nicht erwartet und es bedarf ihrer auch nicht. Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags. Die Arbeitnehmer...
REWIS RS 2018, 1400
21. November 2018 11. Kammer
...145 BGB wird dabei nicht erwartet und es bedarf ihrer auch nicht. Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags. Die Arbeitnehmer...
REWIS RS 2018, 1380
28. Februar 2018 11. Kammer
...145 BGB wird dabei nicht erwartet und es bedarf ihrer auch nicht. Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags. Die Arbeitnehmer...
REWIS RS 2018, 13089
28. Februar 2018 11. Kammer
...145 BGB wird dabei nicht erwartet und es bedarf ihrer auch nicht. Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags. Die Arbeitnehmer...
REWIS RS 2018, 13080
16. August 2011 12.Kammer
...145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (BAG vom 17.05.2001 – 2 AZR 460/00 – Randnummer 34, zitiert nach juris, m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein vom 12.11.2008 – 6 Sa 128/08 – Randnummer 47, z...
REWIS RS 2011, 3999
14. Oktober 2009 9. Kammer
...145 BGB, das den genauen Umfang der Arbeitszeit nicht offenlassen darf (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 16. Oktober 2007 – 9 AZR 239/07 -). 44Die Klägerin hat in ihrem Schreiben vom 18. Januar 2008 nicht d...
REWIS RS 2009, 1178
13. Januar 2012 10.Kammer
...145 BGB, eindeutig bestimmt oder doch bestimmbar sein. Es muss nach allgemeiner Rechtsgeschäftslehre so konkret gefasst sein, dass es einer Annahme durch den Arbeitnehmer ohne weiteres zugänglich ist....
REWIS RS 2012, 10141
1. Juli 2022 10. Kammer
...145 BGB enthalten. Die Funktion des Arbeitskampfs besteht typischerweise darin, die eigentlichen (dynamischen) Tarifverhandlungen erst anzuschieben und zu begleiten. Dabei ist zu beachten, dass jedes ...
REWIS RS 2022, 6902
17. Juli 2007 9. Kammer
...145 BGB eindeutig aus der Sicht des Erklärungsempfängers bestimmt bzw. bestimmbar sein muss. Dem gekündigten Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche (wesentlichen) Arbeitsbedingungen künftig gelten...
REWIS RS 2007, 2854
17. Juli 2007 9. Kammer
...145 BGB eindeutig aus der Sicht des Erklärungsempfängers bestimmt bzw. bestimmbar sein muss. Dem gekündigten Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche (wesentlichen) Arbeitsbedingungen künftig gelten...
REWIS RS 2007, 2848
17. Juli 2007 9. Kammer
...145 BGB eindeutig aus der Sicht des Erklärungsempfängers bestimmt bzw. bestimmbar sein muss. Dem gekündigten Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche (wesentlichen) Arbeitsbedingungen künftig gelten...
REWIS RS 2007, 2855
17. Juli 2007 9. Kammer
...145 BGB eindeutig aus der Sicht des Erklärungsempfängers bestimmt bzw. bestimmbar sein muss. Dem gekündigten Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche (wesentlichen) Arbeitsbedingungen künftig gelten...
REWIS RS 2007, 2851
17. Juli 2007 9. Kammer
...145 BGB eindeutig aus der Sicht des Erklärungsempfängers bestimmt bzw. bestimmbar sein muss. Dem gekündigten Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche (wesentlichen) Arbeitsbedingungen künftig gelten...
REWIS RS 2007, 2847