12. Januar 2016
Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht aus Eigentum am Grundstück
...1415 BGB) mit Verwaltung des Gesamtguts durch beide Ehegatten gemeinschaftlich (§ 1421 Satz 1 BGB) vereinbart. Folglich sind die Eheleute nach § 1450 Abs. 1 Satz 1 BGB nur gemeinschaftlich berechtigt,...
REWIS RS 2016, 17904