30. März 2003 3. Strafsenat
...14 StPO für zuständig zu erklären. Dessen Beschluss vom 20. Januar 2003 wird damit ohne weiteres gegenstandslos. 14.
REWIS RS 2003, 3637
20. März 2003 3. Strafsenat
...14 StPO dem Oberlandesgericht Düsseldorf als gemeinschaftlichem oberen Gericht zur Entscheidung vorgelegt. 4Dem Zuständigkeitsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 5Mit Urteil vom 4. November 2...
REWIS RS 2003, 3796
17. Juni 2003 2. Strafsenat
...14 StPO liegen vor. Sowohl das Amtsgericht Duisburg als auch das Amtsgericht Rheinberg haben sich hinsichtlich der weiteren Bewährungsaufsicht für unzuständig erklärt. 7Zuständig ist das Amtsgericht R...
REWIS RS 2003, 2694
17. Juni 2003 2. Strafsenat
...14 StPO liegen vor. Sowohl das Amtsgericht Duisburg als auch das Amtsgericht Rheinberg haben sich hinsichtlich der weiteren Bewährungsaufsicht für unzuständig erklärt. 7Zuständig ist das Amtsgericht R...
REWIS RS 2003, 2697
19. September 2002 2. Strafsenat
...14 StPO liegen vor. Sowohl das Amtsgericht Neuss als auch das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt haben sich hinsichtlich der weiteren Bewährungsaufsicht für unzuständig erklärt. 5Zuständig ist das Amt...
REWIS RS 2002, 1516
26. Juli 2007 4. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
...146, 147). Auch die Möglichkeit nachträglicher Entscheidungen nach § 56e StGB lasse sich nicht für die Gegenmeinung anführen, da diese Vorschrift das Bestehen eines Bewährungsbeschlusses voraussetze u...
REWIS RS 2007, 2634