15. August 2006 2. Strafsenat
...139 StPO; BGH, NJW 1958, S. 1308 f.). Im übrigen weist die Strafprozessordnung dem Pflichtverteidiger die gleichen Aufgaben zu wie dem Wahlverteidiger. Wie dieser hat er auch die gleichen standesrecht...
REWIS RS 2006, 2204