7. Juli 2010 5. Strafsenat
Strafverfahren: Erforderlichkeit der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters
...138c StPO als Tatbeteiligten auszuschließen, war ohne Erfolg geblieben (UA S. 14). Deshalb beschloss er, „selbst gegen Rechtsanwalt R. zu ermitteln und ihn mit Zwangsmaßnahmen zu überziehen“ (UA S. 14...
STRAFRECHTRECHTSBEUGUNG
REWIS RS 2010, 5100
7. Juli 2010 5. Strafsenat
...138c StPO als Tatbeteiligten auszuschließen, war ohne Erfolg geblieben (UA S. 14). Deshalb beschloss er, —selbst gegen Rechtsanwalt R. zu ermit-teln und ihn mit Zwangsmaßnahmen zu überziehenfi...
REWIS RS 2010, 5097
10. Mai 2017 5. Strafsenat
Rechtsbeugungsvorwurf gegen unzuständigen Richter wegen Haftbefehlserlass
...138c StPO geführt und am 22. Oktober 2003 auch ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Untreue eingeleitet, das später um den Vorwurf wegen Geldwäsche erweitert wurde.12 Aufgrund di...
REWIS RS 2017, 11195
10. Mai 2017 5. Strafsenat
...138c StPO geführt und am 22. Oktober 2003 auch ein Ermittlungsver-fahren wegenBeihilfe zur Untreueeingeleitet, dasspäter um den Vorwurf we-gen Geldwäscheerweitertwurde.Aufgrund dieser Änderung der Sac...
REWIS RS 2017, 11199
11. April 2013 5. Strafsenat
Rechtsbeugung: Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften durch einen Berufsrichter
...138c StPO zu prüfen, blieb ohne Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft stellte zwar ohne nähere Begründung einen entsprechenden Antrag, den sie jedoch nach Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft zurücknahm, ...
STRAFRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)RICHTERRECHTSBEUGUNG
REWIS RS 2013, 6705