10. März 1999 6. Senat für Familiensachen
...1386 Abs. III BGB. Ob noch ein anderer Tatbestand des § 1386 BGB erfüllt sei, könne dahinstehen. Nach § 1389 BGB habe der Beklagte Sicherheit zu leisten, weil zu besorgen sei, daß die Ansprüche der Kl...
REWIS RS 1999, 481
5. März 2009 27. Zivilsenat
...1386 BGB lag nicht vor. 50Auf die Änderung des Güterstandes und die vorgezogene Durchführung des Zugewinnausgleichs während noch bestehender Ehe bestand kein klagbarer Rechtsanspruch der Beklagten. De...
REWIS RS 2009, 4681