14. Februar 1973
Geldersatz bei schwerer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch für immaterielle Schäden
...137 GVG). In manchen Rechtsgebieten, so im Arbeitsrecht, hat sie infolge des Zurückbleibens der Gesetzgebung hinter dem Fluß der sozialen Entwicklung besonderes Gewicht erlangt. ...
REWIS RS 1973, 2