24. August 2021 7. Zivilkammer
...1362 BGB vermutet werde, dass ihm bewegliche Sachen im Besitz seines Ehegatten oder im Mitbesitz beider Ehegatten gehörten (BT-Drucksache 12/2443, S.170). Geldforderungen sind keine beweglichen Sachen...
REWIS RS 2021, 10202