27. April 2016
Libanesisches Namensrecht für die Betroffenen auch nach Eheschließung wählbar
...1355 BGB seinerzeit freiwillig abgegeben. Diese sei auch nach allen bekannten ausländischen Rechtsordnungen unwiderruflich. Wegen der weiteren Einzelheiten der Beschwerdebegründung wird auf die Schrif...
REWIS RS 2016, 12201