30. November 2004 15. Zivilsenat
...133 GVG der Bundesgerichtshof (BGH) berufen. Die Statthaftigkeit dieses Rechtsmittels setzt nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO voraus, daß es von dem Beschwerdegericht zugelassen wird. Die Rechtsbeschwerde i...
REWIS RS 2004, 456
2. Februar 2005 15. Zivilsenat
...133 GVG der Bundesgerichtshof (BGH) berufen. Die Statthaftigkeit dieses Rechtsmittels setzt nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO voraus, dass es von dem Beschwerdegericht zugelassen wird. Die Rechtsbeschwerde ...
REWIS RS 2005, 5193