11. April 2012 12. Zivilsenat
Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: Gerichtliche Prüfung eines Eingreifens der Härteklausel bei Eheschließung durch einen …
...1304 BGB kann, wer geschäftsunfähig ist, eine Ehe nicht eingehen. Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit b...
REWIS RS 2012, 7377
11. April 2012 XII. Zivilsenat
...1304, 1316 Abs. 3a)In einem von der Verwaltungsbehörde beantragten Eheaufhebungsverfahren ist das Eingreifen der Härteklausel (§1316 Abs.3 BGB) vom Gericht eigen-ständig zu prüfen. Ist dies zu bejahen...
REWIS RS 2012, 7393
19. Oktober 2011 13. Senat
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - erneute Eheschließung - Motive der Eheschließung …
...1304 BGB ) nicht gegeben ist oder ein Eheverbot (§ 1306 BGB , § 1307 BGB und § 1308 BGB ) vorliegt. Ferner muss der Standesbeamte gemäß § 1310 Abs 1 Satz 2 Halbs 2 BGB seine Mitwirkung an der Eheschl...
REWIS RS 2011, 2249