1. Juli 2004 27. Zivilsenat
...130 Abs. 1 Nr. 2 InsO. 21Zwar liegen die Voraussetzungen der genannten Vorschriften nach ihrem Wortlaut vor. Eine Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist jedoch ausgeschlossen, wenn die i...
REWIS RS 2004, 2521
21. August 2008 27. Zivilsenat
...130, Rn. 5). Demgegenüber setzt § 130 InsO die Gewährung oder Ermöglichung einer Sicherung oder Befriedigung in Bezug auf einen bereits bestehenden Anspruch voraus. 28Die Kapitalisierung des Versorgu...
REWIS RS 2008, 2292
27. November 2014 27. Zivilsenat
...130 InsO noch nach § 133 InsO anfechtbar, da die Beklagte zum Zeitpunkt der Zahlungen weder die Zahlungsunfähigkeit der E kannte noch Umstände kannte, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit hinwiese...
REWIS RS 2014, 878
7. Februar 2008 27. Zivilsenat
...130 Rdnr. 14). Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung ZIP 2005, 585 noch einmal bestätigt. 18b) 19In dem hier vorliegenden Fall handelt es sich vom rechtlichen Ansatz her z...
REWIS RS 2008, 5687
16. Dezember 2003 27. Zivilsenat
...130 InsO Rückerstattung einer von der Schuldnerin an den Beklagten geleisteten Zahlung, die aus einer nicht ausgeschöpften, bei der Hausbank der Schuldnerin eingeräumten Kreditlinie erbracht worden is...
REWIS RS 2003, 163
16. Oktober 2007 27. Zivilsenat
...130 Abs. 1 Nr. 1 InsO liegen vor, so dass die von der Klägerin erklärte Anfechtung durchgreift. 171) 18Die allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129, 130 InsO sind gegeben, insbesondere bet...
REWIS RS 2007, 1415
13. Januar 2005 27. Zivilsenat
...130 InsO Rn 46 m.w.N.). Auch ein Sachbearbeiter unterhalb der organschaftlichen Ebene kann ein solcher Wissensvertreter sein (MüKo-Kirchhof, a.a.O., Rn 49). Hier war es die für die Buchhaltung bei der...
REWIS RS 2005, 5500
8. Mai 2009 12. Zivilsenat
...130 Rn. 11). Entscheidend ist vielmehr das durch die Rechtshandlung herbeigeführte Ergebnis (vgl. OLG München, Urteil vom 19.3.2009 zu 14 U 556/08). Soweit § 130 InsO gleichwohl die Kenntnis des Gläub...
REWIS RS 2009, 3602
23. August 2001 27. Zivilsenat
...130 I Ziffer 1. InsO anfechtbar gesehen, da die unbestritten vom Kläger vorgetragenen Indizien für die Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzschuldnerin erdrückend seien, ebenso die in dem Beitreibungsverh...
REWIS RS 2001, 1540
18. Oktober 2007 27. Zivilsenat
...130 Abs. 3 InsO greift zugunsten des Klägers nicht ein. Im Rahmen der Anfechtung nach § 130 InsO ist für die Beurteilung der persönlichen Nähebeziehung im Sinne des § 138 Abs. 1 InsO auf den Zeitpunkt...
REWIS RS 2007, 1344
11. April 2006 27. Zivilsenat
...130 InsO ist nicht gegeben, da die Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit weder für den 18. Dezember 2000 noch für den 2. Januar 2001 als Fälligkeitstermin festgestellt werden können. Ein Liquiditäts...
REWIS RS 2006, 3997
6. September 2005 27. Zivilsenat
...130 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die Insolvenzanfechtung der Darlehenskündigung vom 17.10.2001, der Verrechnung der Gutschrift vom 26.10.2001 und aller damit zusammenhängenden Rechtshandlungen erklärt und begeh...
REWIS RS 2005, 1949
14. Juni 2005 27. Zivilsenat
...130 InsO vor. 10Hinsichtlich der Mieten ab Insolvenzeröffnung liege kein Einverständnis des Klägers mit einer Vereinnahmung durch die Beklagte vor. 11Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweis...
REWIS RS 2005, 3108
9. Dezember 2014 27. Zivilsenat
...130 Abs.1 Nr.2 InsO begründet, da die sich nach Nr.7 Abs.3 AGB-Banken ergebende Frist, welche für die Annahme einer konkludenten Genehmigung maßgeblich sei, erst nach Stellung des Insolvenzantrags err...
REWIS RS 2014, 553
8. Mai 2009 12. Zivilsenat
...130 Rn. 11). Entscheidend ist vielmehr das durch die Rechtshandlung herbeigeführte Ergebnis (vgl. OLG München, Urteil vom 19.3.2009 zu 14 U 556/08). Soweit § 130 InsO gleichwohl die Kenntnis des Gläub...
REWIS RS 2009, 3609
28. Juli 2015 1. Strafsenat
...130 ff InsO erfolgt sind, wurden wirksam Pfändungspfandrechte zu Gunsten des Landes Nordrhein-Westfalen begründet. Für derartige Pfändungspfandrechte gilt § 80 Abs. 2 S. 2 InsO, so dass sie trotz der ...
REWIS RS 2015, 7387