11. November 2020 I. Kammer für Handelssachen
...13 Abs. 2 NAV beziehe sich nur auf die Anlage, nicht hingegen auf den einzelnen Verbraucher. Nach der Bestimmung des § 13 Abs. 1 NAV werde nur abgegrenzt, wo die Anlage beginne, nicht aber wo sie ende...
REWIS RS 2020, 6140