19. August 2014 23. Zivilsenat
...1285 BGB lediglich die Mitwirkung zur Einziehung der Forderung verlangen. Die Einziehung an sich, m.a.W. die Durchsetzung des Zahlungsanspruchs, erfolgt dagegen gegenüber dem Haftpflichtversicherer. D...
REWIS RS 2014, 9240