7. Januar 2019 5. Senat für Familiensachen
...128 FamFG durch das Gericht persönlich zur Sache angehört werden. An der Rechtmäßigkeit des Attestes bestünden keinerlei Zweifel. Für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung bestünde keine Gru...
REWIS RS 2019, 11811
21. November 2014 6. Senat für Familiensachen
...128 FamFG Rn. 5 a. E., Zöller-Lorenz, 30. Auflage 2014, § 128 FamFG Rn. 5 a. E., Hilbich-Lugani in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Auflage 2013, § 128 Rn. 11). Der Senat hält dies für zutreffend, de...
REWIS RS 2014, 1103
2. November 2023 4. Senat für Familiensachen
...128 Abs. 1 FamFG beide Ehegatten zu der Scheidung anhören soll. Von einer solchen Anhörung kann jedoch insbesondere dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das Gericht sich auch ohne eine solche Anh...
REWIS RS 2023, 8898MDR 2024, 378-379REWIS RS 2023, 8898
22. April 2016 3. Senat für Familiensachen
...128 FamFG zu den Scheidungsvoraussetzungen persönlich angehört, wobei diese übereinstimmend erklärt haben, sich Anfang Dezember 2013 getrennt zu haben. Ein eheliches Zusammenleben habe danach nicht st...
EHEFAMILIENRECHTOBERLANDESGERICHT HAMMUNTERHALTSCHEIDUNGISLAM
REWIS RS 2016, 12460