22. Februar 2016 II. Zivilsenat
...127a AktG auf ein Internetforum oder auf die Einrichtung eines Datentreuhänders als milderes Mittel verweisen lassen. Es muss vielmehr den Gesellschaftern überlassen bleiben, auf welchem Weg und in we...
REWIS RS 2016, 15856
22. Februar 2016 2. Zivilsenat
Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Gesellschaftsrechtlicher Anspruch der Treugeber auf Auskunft über Namen und Anschriften …
...127a AktG auf ein Internetforum oder auf die Einrichtung eines Datentreuhänders als milderes Mittel verweisen lassen. Es muss vielmehr den Gesellschaftern überlassen bleiben, auf welchem Weg und in we...
REWIS RS 2016, 15862
23. April 2013 2. Zivilsenat
Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit: Anwendbarkeit des Vereinsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs; privatrechtliche Natur des Mitgliedschaftsverhältnisses zwischen Arbeitgebern …
...127a AktG aufzunehmen, obwohl diese Möglichkeit bestanden hätte, wenn ein derartiger Verweis seinem Willen entsprochen hätte. Zudem handelt es sich bei der Regelung in § 67 Abs. 6 AktG, wie das Berufu...
REWIS RS 2013, 6396
23. April 2013 II. Zivilsenat
...127a AktG aufzunehmen, obwohl diese Möglichkeit bestanden hätte, wenn ein derartiger Verweis seinem Willen entsprochen hätte. Zudem handelt es sich bei der Rege-lung in §67 Abs.6AktG, wie das Berufung...
REWIS RS 2013, 6371
24. Oktober 2023 2. Zivilsenat
Publikumspersonengesellschaft: Zulässigkeit des Auskunftsersuchens eines Gesellschafters mit dem Ziel der Verwendung von Namen, Anschriften und …
...127a AktG auf ein Internetforum oder auf die Einrichtung eines Datentreuhänders als milderes Mittel verweisen lassen muss. Es muss vielmehr den Gesellschaftern überlassen bleiben, auf welchem Weg und ...
AUSKUNFTSRECHT
REWIS RS 2023, 8501
11. Januar 2011 2. Zivilsenat
Anspruch der Kapitalanleger auf Auskunft über Namen und Anschrift der Mitgesellschafter bei Beteiligung als Treugeber …
...127a AktG auf ein Internetforum als milderes Mittel verweisen lassen. Es muss vielmehr den Gesellschaftern überlassen bleiben, auf welchem Weg und in welcher Weise sie sich an ihre Mitgesellschafter w...
REWIS RS 2011, 10678
11. Januar 2011 II. Zivilsenat
...127a AktG auf ein Internetforum als milderes Mittel verweisen lassen. Es muss vielmehr den Ge-sellschaftern überlassen bleiben, auf welchem Weg und in welcher Weise sie sich an ihre Mitgesellschafter ...
REWIS RS 2011, 10605