21. April 2005 IX. Zivilsenat
...1279 BGB). Da man S. in die Vereinba-rung eingebunden hatte, war dem Erfordernis der Anzeige an den Schuldner (§ 1280 BGB) genügt. Selbst wenn die Beklagte nicht Vollrechtsinhaberin, sondern le...
REWIS RS 2005, 3901