21. November 2014 6. Senat für Familiensachen
...127 FamFG. Liegen die Voraussetzungen für das Scheitern der Ehe unzweifelhaft vor, bedarf es keiner Anhörung nach § 128 Abs. 1 S. 1 FamFG mehr. Nach den übereinstimmenden Angaben der Eheleute in diese...
REWIS RS 2014, 1103