13. August 2004 1. strafsenat
...126 StPO) zuständig. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten für die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen der Vollzugsbehörde im Vollzug der Untersuchungshaft zwischen dem Haftrichter gemäß §§ 119 Abs. 6...
REWIS RS 2004, 1922
21. September 2023 5. Strafsenat
...126 StPO originär zuständigen Haftrichter und betrifft Fälle, in denen dieser entweder auf Antrag oder von Amts wegen darüber zu befinden hat, ob aufgrund neuer Umstände ein einmal unangefochten außer...
REWIS RS 2023, 6232
3. Februar 2009 2. Strafsenat
...126 Abs. 2 S. 2 StPO zuständig, da es um die gerichtliche Überprüfung von Beschränkungen in Bezug auf ein individuelles Haftverhältnis geht und nicht der Bereich der allgemeinen Vollzugsorganisation b...
REWIS RS 2009, 5293
2. März 2017 1. Strafsenat
...126 StPO hat der Senat abgesehen, weil einerseits auch nach Bewertung des Senates nicht damit zu rechnen ist, dass im Rahmen der neuen Hauptverhandlung eine Strafaussetzung zur Bewährung erfolgen könn...
REWIS RS 2017, 14720
12. September 2008 11. Zivilsenat
...126 StPO zuständigen Haftrichter wenden, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat. 59Nachdem sich der Antragsteller in Strafhaft befand, gilt Folgendes: Gegen die Verlegung/Einweisung in den konk...
REWIS RS 2008, 2032
10. Januar 2019 1. Strafsenat
...126 Rn. 8a; a.A. KMR-Wankel, StPO, § 126 Rn. 22). 19Maßgeblich ist bei dieser Handhabung indes die aus der Regelung des § 126 Abs. 2 S. 1 StPO abgeleitete Überlegung, dass die sachgerechteste Entschei...
REWIS RS 2019, 11608
20. Dezember 2007 3. Strafsenat
...126; OLG Hamm StV 1999, 37). So ist es aber hier auch nicht. 70Gerade bei Verurteilung nach den letztgenannten Straftatbeständen muss der über siebzigjährige Veruteilte nämlich gewärtigen, dass er – ...
REWIS RS 2007, 43