10. Mai 2017
Keine Störung des öffentlichen Friedens durch nichtöffentliche Unmutsäußerung
...126 StGB, da es unter Berücksichtigung der konkreten Umstände bereits objektiv nicht geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. Bei der Äußerung des Angeklagten handelte es sich um eine Unmutsä...
REWIS RS 2017, 11185