6. Mai 2013 3. Kammer
...123 Abs. 3 InsO, dass bei Insolvenzsozialplänen die Verbindlichkeiten aus diesen Sozialplänen erst mit der Verteilung der Masse fällig werden. Nach § 123 Abs. 3 S. 1 InsO soll ein Insolvenzverwalter, ...
REWIS RS 2013, 6086