14. Juni 1999 8. Zivilsenat
...121 HGB, der anders als § 122 HGB auch für Kommanditisten gilt (§§ 168, 169 HGB), sind 4 % Zinsen aus dem Gewinn zu zahlen, soweit dieser dazu ausreicht und nichts anderes vereinbart ist. Auch die hie...
REWIS RS 1999, 780