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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (11 Treffer)

Bundesfinanzhof: I R 10/12

28. August 2012 1. Senat

Verzögerungsgeld: Ermessensausübung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz


...121 AO, ggf. i.V.m. § 126 AO; vgl. auch § 102 Satz 2 FGO), ist der gerichtlichen Kontrolle die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) zugrunde z...

REWIS RS 2012, 3634

Bundesfinanzhof: III R 64/18

17. Juli 2019 3. Senat

Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung


...121 AO) auch bei akzessorischen Nebenforderungen erforderlich ist oder ob für diese die Begründung der Hauptschuld trägt. Denn hier fehlt eine Begründung zum Erlass der Nebenforderungen, worin auch Sä...

REWIS RS 2019, 5373

Bundesfinanzhof: II R 17/14

12. Mai 2016 2. Senat

(Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - …


...121 AO).34 Maßgeblich für die Überprüfung der Ermessensentscheidung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1507, Rz 2...

STEUERRECHTSTEUERNPRESSEBUNDESFINANZHOF (BFH)PRESSEFREIHEIT

REWIS RS 2016, 11375

Bundesfinanzhof: III R 31/17

8. November 2018 3. Senat

Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung


...121 AO ist ein Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Ermessensentscheidungen, denn die maßgebenden Erwägungen ...

REWIS RS 2018, 2015

Bundesfinanzhof: XI R 5/10

14. Dezember 2011 11. Senat

Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe


...121/09, BFH/NV 2010, 2015, unter 1.a).19 Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen (§ 146 Abs. 1 Satz 1 A...

REWIS RS 2011, 416

Bundesfinanzhof: IV R 17/14

26. Juni 2014 4. Senat

Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der Festsetzung eines Verzögerungsgelds


...121 AO) muss deshalb sein, ob die Festsetzung eines Verzögerungsgelds in Höhe der Sanktionsuntergrenze (2.500 €) mit Rücksicht auf die Umstände der zu beurteilenden Pflichtverletzung/en sowie das Ausm...

REWIS RS 2014, 4542

Bundesfinanzhof: III B 28/12

16. August 2013 3. Senat

(Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung - Verkündung eines Urteils - Überschreiten der …


...121 AO (BFH-Urteil vom 11. Februar 2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062, zur rechtsfehlerhaften Beurteilung).7 Ebenso wird mit dem Vorbringen, dass möglicherweise "Doppelkürzungen&quo...

REWIS RS 2013, 3413

Bundesfinanzhof: VI B 5/22

2. September 2022 6. Senat

Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten Vorbringens


...121 AO zu begründen ist, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16.12.1987 - I R 238/83, BFHE 152, 32, BStBl II 1988, 233; vom 10.02.1983 - IV R 104/79, BFHE 137, 404...

REWIS RS 2022, 4894

Bundesfinanzhof: II R 15/17

5. November 2019 2. Senat

Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg


...121 AO.53 aa) Nach § 121 Abs. 1 AO ist u.a. ein schriftlicher Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Ausweislich § 121 Abs....

REWIS RS 2019, 1937

Bundesfinanzhof: II R 14/17

5. November 2019 2. Senat

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.11.2019 II R 15/17 - Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg)


...121 AO.50 aa) Nach § 121 Abs. 1 AO ist u.a. ein schriftlicher Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Ausweislich § 121 Abs....

REWIS RS 2019, 1939

Bundesfinanzhof: IV R 25/11

24. April 2014 4. Senat

Zu den Grundsätzen der Ausübung des Entschließungs- und Auswahlermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgelds - …


...121 AO) muss deshalb sein, ob die Festsetzung eines Verzögerungsgelds in Höhe der Sanktionsmindestgrenze (2.500 €) mit Rücksicht auf die Umstände der zu beurteilenden Pflichtverletzung/en sowie das Au...

STEUERRECHTSTEUERNBUNDESFINANZHOF (BFH)

REWIS RS 2014, 6133

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