11. März 2015
Die bei einer Ausschriebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist.
...12-10-63 bereits am 30.12.2010 abgelaufen sei. Da die Bewerbung der Beigeladenen zu 1) nicht vorgelegen habe, sei er nicht auf der Bewerberliste eingetragen. Eine nachträgliche Bewerbung wäre nicht me...
REWIS RS 2015, 14189