10. Dezember 2015
Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten über die Höhe einer Vergütung nach dem ArbnErfG
...12 ArbnErfG geschlossen. 24Nach § 12 Abs. 1 ArbnErfG soll die Art und Höhe der Vergütung in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ...
REWIS RS 2015, 842