22. Januar 2015
Rentenerstattung, Gutgläubigkeit
...118 Abs. 3 S. 3 Halbs. 1 SGB VI keine Verpflichtung der Beklagten zur Rücküberweisung. Die Klägerin muss sich insbesondere an die Erben halten (§ 118 Abs. 4 SGB VI). Die erkennende Kammer folgt nicht ...
REWIS RS 2015, 16681