27. Juni 2013 4. Kammer
...116a SGB V gegenüber § 116 SGB V, überzeugt nicht. Durch den Wechsel in der Gläubigerstellung verbleibt es bei dem höchstpersönlichen Charakter der Leistungserbringung durch den Arzt. Durch eine Vorau...
REWIS RS 2013, 4647