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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (9 Treffer)

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 153/07

30. Mai 2007 7. Kammer

...116 BGB handeln, der seine Willenserklärung nicht nichtig macht. Der geheime Vorbehalt des Erklärenden, die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht zu wollen, kann von der Rechtsordnung nicht anerkannt w...

REWIS RS 2007, 3624

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 (6) Sa 777/06

20. Dezember 2006 7. Kammer

...116 BGB handeln, der seine Willenserklärung nicht nichtig macht. Der geheime Vorbehalt des Erklärenden, die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht zu wollen, kann von der Rechtsordnung nicht anerkannt w...

REWIS RS 2006, 97

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 1073/07

10. Oktober 2007 7. Kammer

...116 BGB handeln, der ihre Willenserklärung nicht nichtig macht. Der geheime Vorbehalt des Erklärenden, die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht zu wollen, kann von der Rechtsordnung nicht anerkannt we...

REWIS RS 2007, 1554

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 1061/07

29. Oktober 2008 7. Kammer

...1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr.7). Entscheidender Gesichtspunkt ist insoweit, dass die Verwirkung dem Vertrauensschutz dient. 79Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Parall...

REWIS RS 2008, 1137

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 1119/07

30. April 2008 7. Kammer

...116 BGB handeln, der seine Willenserklärung nicht nichtig macht. Der geheime Vorbehalt des Erklärenden, die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht zu wollen, kann von der Rechtsordnung nicht anerkannt w...

REWIS RS 2008, 4157

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 158/07

30. Mai 2007 7. Kammer

...1161. 117   118Die auf Feststellung gerichtete Klage ist gemäß §§ 46 Abs.2 ArbGG, 256 Abs.1 ZPO zulässig. 119Nach § 256 Abs.1 ZPO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsve...

REWIS RS 2007, 3625

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 1306/07

29. Oktober 2008 7. Kammer

...1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr.7). Entscheidender Gesichtspunkt ist insoweit, dass die Verwirkung dem Vertrauensschutz dient. 80Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Parall...

REWIS RS 2008, 1138

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 1199/07

30. April 2008 7. Kammer

...116 BGB handeln, der seine Willenserklärung nicht nichtig macht. Der geheime Vorbehalt des Erklärenden, die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht zu wollen, kann von der Rechtsordnung nicht anerkannt w...

REWIS RS 2008, 4153

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 7 Sa 1229/07

30. April 2008 7. Kammer

...116 BGB handeln, der seine Willenserklärung nicht nichtig macht. Der geheime Vorbehalt des Erklärenden, die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht zu wollen, kann von der Rechtsordnung nicht anerkannt w...

REWIS RS 2008, 4138

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