24. September 2001 9. Zivilsenat
...1108 BGB, soweit im Grundbuch der Erbbauzins eingetragen ist, nämlich jährlich 51.961,08 DM. 108Indes werden mit Eröffnung des Konkurses alle persönlichen Gläubiger des Gemeinschuldners, die einen zu ...
REWIS RS 2001, 1223