11. Juli 2002 15. Zivilsenat
...1105 BGB) und den ihr entspringenden Einzelleistungen (§ 1105 Abs. 1, §§ 1107, 1108, 1111 Abs. 2 BGB). Beide (Reallast als Ganzes = Stammrecht und das Recht auf die Einzelleistungen) sind als Grundstü...
REWIS RS 2002, 2336