29. April 2021 2. Strafsenat
Gerichtsstandsbestimmung: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Organisationshaft im Jugendvollzug
...110 JGG berufen.5 2. Zuständig für die in Streit stehende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Organisationshaft ist das Amtsgericht - Jugendrichterin als Vollstreckungsleiterin - H...
REWIS RS 2021, 6329
24. Juli 2002 2. Strafsenat
...110 JGGergebe, die Staatsanwaltschaft in Bremen Vollstreckungsbehörde sei, da fürAnordnung der Erzwingungshaft Erwachsenenstrafrecht angewendet wordensei.Zuständig ist das Amtsgericht (Jugendrichter) ...
REWIS RS 2002, 2145