29. April 2021 2. Strafsenat
Gerichtsstandsbestimmung: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Organisationshaft im Jugendvollzug
...110 JGG berufen.5 2. Zuständig für die in Streit stehende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Organisationshaft ist das Amtsgericht - Jugendrichterin als Vollstreckungsleiterin - H...
REWIS RS 2021, 6329
20. März 2008 3. Strafsenat
...110 Abs. 1, 85 Abs. 2 und 4 JGG[/ref]. 6Gem. § 110 JGG gilt § 85 JGG für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter bei der Verhängung einer Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB i.V.m....
REWIS RS 2008, 4841
24. Juli 2002 2. Strafsenat
...110 JGGergebe, die Staatsanwaltschaft in Bremen Vollstreckungsbehörde sei, da fürAnordnung der Erzwingungshaft Erwachsenenstrafrecht angewendet wordensei.Zuständig ist das Amtsgericht (Jugendrichter) ...
REWIS RS 2002, 2145
27. November 2019
Jugendstrafe, Freiheitsstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafvollstreckung, Vollstreckung, Strafe, Strafvollzug, Auslegung, Aussetzung, Reststrafe, Zeitpunkt, Generalbundesanwalt, Reststrafenaussetzung, Vergleich, ergangene …
...110 JGG gelten, soweit der Richter, wie hier, Jugendstrafrecht angewendet (§ 105 JGG) und nach dem Jugendgerichtsgesetz Jugendstrafe verhängt hat, § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a JGG für Heranwachsende ent...
REWIS RS 2019, 1062
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