22. März 1993 8. Kammer für Handelssachen
...11.1992 wird im Kostenausspruch bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. None 1Die Antragstellerin ist ein nach § 13 11 Nr. 2 UWG und § 35 111 GWB klageberecht...
REWIS RS 1993, 16
22. März 1993 8. Kammer für Handelssachen
...11.1992 wird im Kostenausspruch bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. None 1Die Antragstellerin ist ein nach § 13 11 Nr. 2 UWG und § 35 111 GWB klageberecht...
REWIS RS 1993, 15